Arbeitskreis Zukunft Volkstanz

Veranstaltungs Newsletter
vom 20. April 2020


Corona und kein Ende in Sicht.
Die Ostertänze sind ausgefallen, die Maitänze wird dieses Schicksal auch ereilen.
Derzeit gilt in Bayern die "Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" vom 16.04.2020 die bis zum 03.05.2020 gültig ist.
Wer jetzt glaubt, dass ab 04.05.2020 Frühlingsvolkstänze stattfinden können, wird denke ich eine böse Überraschung erleben.
Ich gehe davon aus, dass Volkstänze und Übungsabende frühestens mit der Öffnung des Gaststättengewerbes wieder stattfinden können, vermutlich aber bis in den Sommer hinein ausgesetzt werden.
In der Presse und den Nachrichten liest und hört/sieht man in den letzten Tagen aufkeimenden Wiederstand gegen den Lockdown. Trotzdem gibt es ab nächster Woche eine Maskenpflicht im ÖPNV und in Geschäften.
Das Oktoberfest wackelt, das Volksmusikspektakel Drumherum in Regen wurde abgesagt, überall werden lokale Bierfeste in Sommer abgesagt. Wie das weitergeht kann man beim besten Willen nicht voraussagen.
Wir alle hoffen auf positive Nachrichten für unser Hobby Volkstanz. Wann wir die bekommen werden ist aber weiter ungewiss.

Ralf Löffler

Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16. April 2020 - gültig bis 03. Mai 2020

Wann ist Schluss mit den Beschränkungen

Endgültig auf der sicheren Seite sind wir nach einhelliger Meinung in Politik und Wissenschaft erst, wenn es ein wirksames Mittel gegen den Corona Virus oder eine Schutzimpfung dagegen gibt.
Bis dahin gilt weiter die Devise, das Gesundheitssystem durch die Corona Pandemie nicht zu überlasten. Maßzahlen dazu sind die Verdopplungsrate der Ansteckungen und die Reproduktionszahl.
Vorgaben für einen einigermaßen sicheren Bereich sind eine möglichst hohe Verdopplungsrate und eine Reproduktionszahl von < 1. Laut RKI liegen wir in Deutschland bei beiden Werten im Zielbereich. Vorsichtige erste Öffnungen wurden eingeleitet. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer werden in einem etwa 14 tägigen Abstand die Situation neu bewerten und sukzessive weitere Einschränkungen aufheben.
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Was bedeutet das für den Volkstanz?

Die Kriterien, nach denen sich eine Crona-Exit Strategie richten wird sind folgende:
  • Wo ist die Gefahr einer Ansteckung besonders hoch?
  • Für wen wäre eine Ansteckung besonders gefährlich?
  • Was ist für Wirtschaft und Gesellschaft besonders wichtig?
  • Wie gut lassen sich in dem Bereich Schutzmaßnahmen umsetzen?
Wenn ich diese Kriterien nun auf den Bereich Volkstanz anwende, bin ich wenig optimistisch, dass es bald wieder öffentliche Volkstänze geben wird.
Beim Volkstanz kommen sich viele Menschen auf engstem Raum sehr nahe, sie bewegen sich, sie schwitzen. Der Einzugsbereich einer Volkstanzveranstaltung ist außerdem nicht auf das unmittelbare lokale Umfeld begrenzt. Damit würde das Kriterium der hohen Ansteckungsgefahr schon einmal zutreffen.
Wenn man sich die Altersstruktur der Volkstänzer ansieht, wird gleich klar, dass es sich um die sogenannte Risikogruppe handelt. Also wirkt sich auch das Kriterium "Für wen gefährlich" negativ auf Volkstanzveranstaltungen aus.
Das Volkstanz für Wirtschaft und Gesellschaft besonders wichtig wäre, kann man getrost verneinen. Also wird auch diese Kriterium nicht für eine Wiederaufnahme von Volkstanzveranstaltungen sprechen.
Wenn man über Schutzmaßnahmen auf einer Volkstanzveranstaltung nachdenkt, kann man nur zu dem Schluss kommen, dass besonders wirksame Schutzmaßnahmen nicht realisierbar sind. Es können schwer großzügige Abstände eingehalten werden. Tanzen mit Mundschutz und Einmalhandschuhen kann ich mir auch nicht wirklich vorstellen. Und an den Andrang auf den Toiletten nach jeder Tanzrunde, weil sich jeder die Hände wäscht möchte ich auch nicht denken. Also auch dieses Kriterium nicht erfüllbar.
Somit sprechen alle 4 Kriterien gegen baldige Wiederaufnahme von Volkstänzen.
Hier ein Auszug aus dem Leopoldina Gutachten: "In Abhängigkeit von der möglichen räumlichen Distanz und den Kontaktintensitäten der Beteiligten sollten gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Veranstaltungen nach und nach wieder ermöglicht werden." Auch aus diesem Satz lässt sich herauslesen, das Volkstanzveranstaltungen so bald nicht wieder möglich sein werden.
Derzeit gibt es ein Veranstaltungsverbot für Großveranstaltungen bis Ende August 2020. Das generelle Veranstaltungsverbot wurde bis zum 3. Mai 2020 verlängert.
Man sollte auch nicht glauben, dass gleich nach dem verlängerten Veranstaltungsverbot Volkstänze wieder möglich sein werden.
Zum einen bleibt die Gastronomie bis auf weiters geschlossen - man redet hier von Zeiträumen bis Ende Mai/Anfang Juni, zum anderen sprechen die oben genannten Exit-Kriterien dagegen
Ich rechne nicht vor Ende der Sommerferien mit öffentlichen Volkstanzaktivitäten. Es ist eher schon mit einem Totalausfall der Volkstanzsaison 2020 zu rechnen.

Und wie sieht es bei unseren Österreichischen Nachbarn aus?

Eine Betrachtung der Situation in Österreich könnte sich lohnen. Wurden doch in den letzten Wochen öfters die Maßnahmen der Österreichischen Staatsregierung aufgegriffen und in ähnlicher Form bei uns in Bayern eingeführt.
Die Staatsgrenze zwischen Österreich und Deutschland ist etwas über 800 km lang. Die Volkstänzer aus beiden Ländern besuchen auch die Volkstanzveranstaltungen im jeweils anderen Land. Wie ist also die Situation in der Corona-Krise bei Volkstanzveranstaltungen in Österreich?
Veranstaltungen bleiben vorerst bis Ende Juni 2020 untersagt.
An dieser Stelle möchte ich noch auf einen neuen Service auf unserer Homepage hinweisen: seit kurzem betreiben wir ein Diskussionsforum

www.boarisch-tanzen.de/foren/

Speziell für die aktuellen Statusänderungen habe ich unter www.boarisch-tanzen.de/foren/thema/corona-virus-veranstaltungsupdates/#post-6799 ein Thema angelegt, über das unser Homepage Besucher Hinweise zu geplanten Veranstaltungen mitteilen können.
Ich kann nur anregen dass sich die Leser unseres Newsletters auf unserer Homepage anmelden und wir uns über Sogen, Nöte, Ideen gemeinsam austauschen.
Liebe Leser,
bitte sendet uns Berichte und Fotos eurer Veranstaltungen zu Veröffentlichung in unseren Newslettern, der Homepage oder auf unserer Facebook Seite.
Am besten per Email an veranstaltungen@boarisch-tanzen.de.

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