Ab Montag den 08. Mai 2020 gelten weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen.
So sind ab diesem Tag wieder kontaktfreie Indoorsportarten möglich. Es wird zudem auch die Wiederöffnung von Tanzschulen in Bayern erlaubt.

All das steht aber unter den Vorbehalt  von klaren Auflagen mit strengen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln.

Als bindende Vorschrift gilt das “Rahmenhygienekonzept Sport” des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Das Ramenhygienekonzept Sport verweist auch auf die “10 Leitplanken des DSOB” sowie auf die entsprechenden Konzepte der Spitzenfachverbände. Für den Volkstanz  möchte ich daher auf die Handlungsempfehlung des Deutschen Bundesverband Tanz verweisen. Beide Papiere wurden bereits in vorangegangenen Postings thematisiert.

Inhaltlich möchte ich an dieser Stelle nicht in die o.a. Vorschriften einsteigen. Nur so viel dazu: Die Regeln sind umfangreich und komplex. Jeder Anbieter hat ein eigenes auf die Umgebungsbedingungen angepasstes Hygeniekonzept zu entwickeln und zu dokumentieren. Der Anbieter ist auch für die Umsetzung und Einhaltung verantwortlich. Im Klartext bedeutet dies, er trägt die Haftung.

Als Anbieter von Volkstanz-Übungsabenden sollte man sich daher intensiv mit den hier genannten Dokumenten auseinandersetzen und für sich selbst die Entscheidung treffen ob man bereit ist diese Verantwortung und die damit verbundenen Risiken zu akzeptieren.